Bewilligung Bundesamt für Verkehr BAV

Erfahren Sie mehr

Qualität ist oft nicht auf den ersten Blick sichtbar. Unser Qualitätsanspruch ist hoch.

Wer nur dem billigsten Angebot nachrennt, kann böse Überraschungen erleben. Denn natürlich unterscheiden sich die einzelnen Taxibetriebe nicht nur im Preis, sondern auch in der Leistung. Leider gibt es auch in unserer Branche viele "schwarze Schafe". Viele Betriebe oder "Einzelunternehmer" verfügen oft nicht über die notwendigen Bewilligungen für den gewerbsmässigen Personentransport.

Heute kann im Prinzip jedermann mit seinem Privatauto und einer minimalen technischen Ausrüstung (Taxilampe, Taxi-Uhr, Fahrtschreiber) Taxidienste anbieten. Dies hat zu einem regelrechten Wildwuchs im Gewerbe geführt. Auch die "wilden" Taxidienste oder Einzelfahrer, die ohne jede Ausrüstung und Bewilligung Fahrdienste anbieten, nehmen zu. Die vielen kantonalen und regionalen Taxireglemente verzerren den Wettbewerb und bewirken damit das Gegenteil ihrer eigentlichen Zielsetzungen.

Selbstverständlich verfügen wir über die nötigen Konzessionen und Bewilligungen für den gewerbsmäßigen Personentransport. Unser Betrieb ist als Inhaber der Lizenz-Nummer V99108 für den

gewerblichen grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen

zu den im Titel II des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße festgelegten Bedingungen sowie nach Maßgabe der allgemeinen Bestimmungen dieser Lizenz im Gebiet der Schweiz und der Gemeinschaft zum gewerblichen grenzüberschreitenden Personenverkehr zugelassen.